Grundlagen

Die Ausübung des privaten Sicherheitsdienstes basiert auf den sogenannten Jedermannsrechten,
und wird geregelt durch den §34a der Gewerbeordnung sowie die Bewachungsverordnung.

Die für die Ausübung einer Bewachungstätigkeit notwendigen Grundlagen sind

  • eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gemäß §34a der Gewerbeordnung
  • Eintragung in das Bewacherregister, welche eine Überprüfung des Sicherheitsmitarbeiters einschließt
  • einen Dienstausweis, der den Arbeitgeber (die Wachfirma) und die Bewacher-ID enthält.

Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist zudem eine Bewachungserlaubnis durch die zuständige Behörde notwendig. Für die Erteilung der Bewachungserlaubnis wird der Antragsteller sehr weitgehend von behördlicher Seite überprüft.
So u.a. bezüglich begangener Verstöße gegen das Straf-, Steuer- und Gewerberecht.

Der Sicherheitsdienst ist keine Erfindung der Menschen. Bereits bei höherentwickelten, sozial lebenden Tieren finden sich ‚Sicherheitsmitarbeiter‘. Hier einige Beispiele:

Bei Erdmännchen und Murmeltieren gibt es Wachen, die nach Fressfeinden Ausschau halten, während der Rest der Gruppe frisst. Nähert sich ein Feind, dann warnt die Wache den Rest der Gruppe.

Wölfe patroullieren an den Grenzen ihres Reviers und prüfen mittels ‚Perimeterüberwachung‘, ob es Eindringlinge in ihrem Revier gibt.

Schimpansen schicken Kundschafter an die Grenzen des eigenen Reviers und auch in die Reviere der Nachbargruppen.

Bei den Tieren wird aber die Sicherung der Gruppe in aller Regel durch Ältere und Erfahrene ausgeübt. Das ist im privaten Sicherheitsgewerbe leider nicht immer der Fall. Die heutigen recht starren Strukturen im Bereich der privaten Sicherheitswirtschaft stammen aus den Jahrzehnten, als die Mitarbeiter ohne jegliche Ausbildung und Überprüfung zu minimalen Löhnen tätig waren. Das hat bis heute Auswirkungen auf die Rekrutierung und Bezahlung von Sicherheitsmitarbeitern.

Zur Zeit arbeiten im privaten Sicherheitsgewerbe ca. 250.000 Sicherheitsmitarbeiter, und somit etwa 10.000 mehr, als es Polizist*innen gibt. Anders als im Polizeidienst, in dem der Anteil der Frauen erfreulich hoch ist, ist der private Sicherheitsdienst leider immer noch weitgehend eine reine Männerdomäne.

Die Zahl sogenannter „Servicemitarbeiter“, die weder unterrichtetet noch überprüft den Dienst verrichten, dürfte aber deutlich höher sein. Und das, obwohl mit deren Beschäftigung in Bereichen, die dem §34a unterliegen, gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Grundsätzlich ist ein qualitativ hochwertiger privater Sicherheitsdienst mit gut ausgebildeten Mitarbeitern eine gute und notwendige ERGÄNZUNG zur Polizei.
In einem Rechtsstaat darf jedoch der Sicherheitsdienst nicht aus Kostengründen als Ersatz für die Polizei missbraucht werden. Wir benötigen eine personell und finanziell gut ausgestattete Polizei.